Absatz eins,Für das nach Paragraph 7 a, TNRSG auf allen Packungen von Tabakerzeugnissen, die in Verkehr gebracht werden, zu verwendende Sicherheitsmerkmal ist nachfolgende Kombination von Authentifizierungselementen, welche den in der Anlage dieser Verordnung angeführten Erfordernissen entsprechen müssen, zu verwenden:
- Ziffer einsGuilloche (offen)
- Ziffer 2Optisch variable Druckfarbe (offen)
- Ziffer 3UV-Druckfarbe (halb verdeckt)
- Ziffer 4Mikrodruck (halb verdeckt)
- Ziffer 5Molekularer Taggant (verdeckt)