Kurztitel

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 68,

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Außerkrafttretensdatum

31.12.2019

Abkürzung

RStDG

Index

64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Dienstzulage

Paragraph 68,

Eine ruhegenussfähige Dienstzulage gebührt folgenden Richterinnen und Richtern im nachgenannten Ausmaß:

  1. Ziffer eins
    Vorsteherin oder Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest eine ganze Richterplanstelle und 0,6 Richterplanstellenanteile systemisiert sind
    160,8 €,
  2. Ziffer 2
    Vorsteherin oder Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest drei ganze Richterplanstellen systemisiert sind
    235,2 €,
  3. Ziffer 3
    Vorsteherin oder Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest zehn ganze Richterplanstellen systemisiert sind
    362,5 €,
  4. Ziffer 4
    Vorsteherin oder Vorsteher eines Bezirksgerichtes, bei dem zumindest 20 ganze Richterplanstellen systemisiert sind
    427,3 €,
  5. Ziffer 5
    Vorsteherin oder Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien
    543,9 €,
  6. Ziffer 6
    Vizepräsidentin oder Vizepräsident eines Gerichtshofes erster Instanz
    362,5 €,
  7. Ziffer 7
    Präsidentin oder Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz, soweit er nicht unter Ziffer 8, angeführt ist
    1 001,4 €,
  8. Ziffer 8
    a) Präsidentin oder Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien,
    1. Litera b
      Präsidentin oder Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien
      1 246,3 €,
  9. Ziffer 9
    Vizepräsidentin oder Vizepräsident eines Oberlandesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzgerichtes
    916,1 €,
  10. Ziffer 10
    für die Leitung der Controllingstelle des Bundesverwaltungsgerichtes
    639,9 €.

Schlagworte

Entlohnung, Zulage

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2020

Gesetzesnummer

10008187

Dokumentnummer

NOR40212320