Absatz einsEinem Lehrer, der mit der Führung der Klassenvorstandsgeschäfte für ein Schuljahr betraut ist, gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung in der Höhe von
- Ziffer eins205,0 € in der Verwendungsgruppe L 1,
- Ziffer 2180,2 € in den übrigen Verwendungsgruppen.