Absatz eins,Die Informations- und Berichtspflichten der Gesellschaften im Bereich Beteiligungscontrolling betreffen Kennzahlenvergleiche und Informationen gemäß dem Berichtsmuster in Anlage 1 (Unternehmensbericht). Der Unternehmensbericht gliedert sich in drei Teile:
- Litera aBericht über Unternehmenskennzahlen,
- Litera bBericht über unternehmensspezifische Kennzahlen.Die zu berichtenden unternehmensspezifischen Kennzahlen sind von dem zuständigen Bundesministerium in Abstimmung mit dem Management der Gesellschaft festzulegen und sollen insbesondere steuerungsrelevante Informationen bereitstellen
- Litera cBericht über OrganeNennung sämtlicher Organmitglieder, welche mit der Geschäftsleitung des Rechtsträgers (z. B. Vorstand) oder ihrer Kontrolle (z. B. Aufsichtsrat) betraut sind.