Weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2019,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel eins,
27.01.2019
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Der Bund und das Land stimmen überein, dass die Erreichung des strategischen Ziels der Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems zu einer führenden öffentlichen Universität für Weiterbildung in Europa bei der Zahl von rund 9 000 Studierenden einen Mehrbedarf im Sinne des Artikels römisch fünf der Gliedstaatsvereinbarung mit sich bringen wird. Diesem Mehrbedarf entsprechen die Vertragspartner mit Übernahme der nachstehenden Verpflichtungen.
19.02.2025
20010553
NOR40211698