Kurztitel

Weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2019,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

27.01.2019

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 1

Gegenstand der Vereinbarung

Der Bund und das Land stimmen überein, dass die Erreichung des strategischen Ziels der Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems zu einer führenden öffentlichen Universität für Weiterbildung in Europa bei der Zahl von rund 9 000 Studierenden einen Mehrbedarf im Sinne des Artikels römisch fünf der Gliedstaatsvereinbarung mit sich bringen wird. Diesem Mehrbedarf entsprechen die Vertragspartner mit Übernahme der nachstehenden Verpflichtungen.

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025

Gesetzesnummer

20010553

Dokumentnummer

NOR40211698