Absatz einsWer, wenn auch nur fahrlässig,
- Ziffer einsunbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt,
- Ziffer 2verbotene Waffen oder Munition (Paragraph 17,) mit Ausnahme der verbotenen Waffen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 9 und 10 unbefugt besitzt,
- Ziffer 3Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß Paragraph 12, verboten ist,
- Ziffer 4Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt,
- Ziffer 5Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
- Ziffer 6Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl ihm dies nach Paragraph 11 a, verboten ist,
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Ziffer 2,, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Ziffer eins,, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.