Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2018,
Vertrag – Mazdeonien
Paragraph 0
01.01.2019
26.06.2018
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 224/2018
Deutsch, Englisch, Mazedonisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. August bzw. 28. November 2018 (eingelangt am 30. November 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die als solche gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, ein Regelwerk über den gegenseitigen Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten, übermittelten oder entstandenen klassifizierten Informationen zu schaffen,
Sind wie folgt übereingekommen:
18.01.2019
20010547
NOR40211458