Klassifizierte Informationen werden im Einklang mit innerstaatlichem Recht nachweislich und auf eine Weise vernichtet, die eine vollständige oder teilweise Wiederherstellung nicht zulässt.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2018,
Vertrag – Mazdeonien
Artikel 9
01.01.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
18.01.2019
20010547
NOR40211450