Der Herausgeber der übermittelten klassifizierten Informationen kann deren Vervielfältigung oder deren Übersetzung beschränken bzw. ausschließen.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2018,
Vertrag – Mazdeonien
Artikel 8
01.01.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
18.01.2019
20010547
NOR40211449