Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2018,
Vertrag – Mazdeonien
Artikel 7
01.01.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Weg oder auf jedem anderen zwischen den Parteien und unter ihre Jurisdiktion fallenden Organisationen vereinbarten Weg ausgetauscht und übermittelt. Der Empfang von als ДОВЕРЛИВО / VERTRAULICH / CONFIDENTIAL gekennzeichneten klassifizierten Informationen sowie höherer Sicherheitsstufen ist schriftlich zu bestätigen.
18.01.2019
20010547
NOR40211448