Im Rahmen dieses Abkommens anerkennt jede Partei die von der anderen Partei ausgestellten Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2018,
Vertrag – Mazdeonien
Artikel 5
01.01.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
18.01.2019
20010547
NOR40211446