Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2018,
Vertrag – Schweiz
Artikel 13,
01.02.2019
19/10 Friedenssicherung
Jede Partei trägt ihre mit der Umsetzung dieses Abkommens verbundenen Kosten selbst.
18.01.2019
20010546
NOR40211408