Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2018,
Vertrag – Schweiz
Artikel 9,
01.02.2019
19/10 Friedenssicherung
Die Parteien führen regelmäßig gemeinsame grenzüberschreitende Übungen zur Vorbereitung der Zusammenarbeit durch.
18.01.2019
20010546
NOR40211404