in der Republik Österreich der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und
Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2018,
Vertrag – Schweiz
Artikel 4,
01.02.2019
19/10 Friedenssicherung
1. Für die Umsetzung dieses Abkommens sind zuständig:
2. Die in Absatz 1 genannten Behörden legen in Durchführungsvereinbarungen die zur Umsetzung dieses Abkommens erforderlichen Einzelheiten fest.
18.01.2019
20010546
NOR40211399