Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
28.12.2018
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Soweit eine Veräußerung der eingegangenen Ehrengeschenke zu erfolgen hat, kann diese insbesondere auch im Wege des Justizauktionsportals vorgenommen werden.
28.12.2018
20010526
NOR40210460