Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2018,
BG
Paragraph eins
01.01.2020
30.06.2020
PLABG
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Der Bundesminister für Finanzen hat einen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) einzurichten. Der Wirkungsbereich des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
18.06.2020
20010524
NOR40210403