Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2018,
BG
Paragraph 6
22.12.2018
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
21.12.2018
20010523
NOR40210390