Kurztitel

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2018,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

21.12.2018

Außerkrafttretensdatum

31.12.2019

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2019 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer monatlich 262 Euro, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer monatlich 368 Euro und für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer monatlich 391 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2018

Gesetzesnummer

20010519

Dokumentnummer

NOR40210368