Lastprofilverordnung 2018
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
01.04.2019
LPV 2018
58/02 Energierecht
Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.
18.12.2018
20010506
NOR40210165