Absatz eins,Die gemäß Paragraph 21 a, Absatz eins, PKG eingerichtete Risikomanagementfunktion hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Ziffer einsUnterstützung des Vorstands bei der Umsetzung des Risikomanagementsystems;
- Ziffer 2Überwachung des Risikomanagementsystems;
- Ziffer 3Überwachung des Risikoprofils der Pensionskasse und der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften und
- Ziffer 4Berichterstattung über Risikoexponierungen (risk exposure), die neben Kennzahlen auch eine Beurteilung der Risikosituation und die durchgeführten und geplanten Maßnahmen (Paragraph 21 a, Absatz 3, PKG) zu enthalten hat.