Kurztitel

Leitungsrechte-Hochwasserschutz-Datenübermittlungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Abkürzung

Leitungsrechte-Hochwasserschutz-DÜV

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die elektronische Übermittlung der Anmeldung hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 – FOnV 2006, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2006,, in der jeweils geltenden Fassung, im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen.
  2. Absatz 2,Der Umfang der elektronisch zu übermittelnden Anmeldung bestimmt sich nach Paragraph eins, Absatz 2, FOnV 2006.
  3. Absatz 3,Die elektronische Übermittlung der Anmeldung ist nur im Weg der Datenstromübermittlung und im Weg eines Webservices zulässig. Sie ist nicht vor dem Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20010491

Dokumentnummer

NOR40210016