Budapester Vertrag – Kundmachung
Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1984,
römisch fünf
Artikel eins
23.03.1984
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren vom 20. Jänner 1981, mit dem die Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren *) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.
05.12.2018
20010470
NOR40209862