Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Außerkrafttretensdatum

01.01.9000

Abkürzung

PAG

Index

26/03 Patentrecht

Beachte

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt römisch eins. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42.

Text

2. Abschnitt
Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

Veröffentlichungsgebühren

Paragraph 8,

  1. Absatz einsFür jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
  2. Absatz 2Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Absatz eins, um 20 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2018

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40209838