Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 352 aus 1979,
V
Artikel eins,
10.08.1979
18 Kundmachungswesen; 29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.
04.12.2018
20010450
NOR40209821