Schulreifeverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 3
01.12.2018
70/05 Schulpflicht
Für die Überprüfung der sprachlichen Kompetenz sind ein altersgemäßes Sprachverständnis sowie eine altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
03.12.2018
20010441
NOR40209778