DAC-Verordnung „Weststeiermark“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 4
30.11.2018
80/03 Weinrecht
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Weststeiermark DAC“ zu stellen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Steiermark schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
21.01.2026
20010440
NOR40209767