DAC Verordnung „Vulkanland Steiermark“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 4
30.11.2018
80/03 Weinrecht
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Vulkanland Steiermark DAC“ zu stellen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Steiermark schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
03.12.2018
20010439
NOR40209754