Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,
Vertrag - Multilateral
Artikel 4
01.01.2033
89/07 Umweltschutz
Tritt am 1. Januar 2033 in Kraft, sofern mindestens siebzig Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden zu der Änderung von Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegt worden sind, die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sind. Ist diese Bedingung bis zu dem genannten Tag nicht erfüllt, so tritt die Änderung am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie erfüllt worden ist vergleiche Artikel römisch vier,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,).
13.12.2018
10010582
NOR40209642