Absatz eins,Der Bundesanstalt gebührt ein zusätzlicher jährlicher Kostenersatz für das Jahr 2018 in der Höhe von 341.617 Euro. Der Anspruch auf Kostenersatz besteht gegenüber dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem Bundesminister für Finanzen (BMF) für die Erhebungsjahre 2018 bis 2022 jeweils in folgender Höhe: