Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 3
10.11.2018
DSFA-V
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
12.11.2018
20010375
NOR40209193