Kurztitel

Sammelstellen-Abgeltungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1966,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.08.1966

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph eins,

Zur Abgeltung der Ansprüche der „Sammelstellen“ gegen den Bund auf Rückstellung von erblos gebliebenen Vermögenswerten, die durch den Nationalsozialismus verfolgten Personen gehört haben, auf Rückstellung eines Teiles der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Aktiengesellschaft Dynamit Nobel Wien, auf Rückstellung der Liegenschaft EZ. 864, KG. Josefstadt (Sanatorium Fürth), und auf Ersatzleistung für das Kontoguthaben Nr. 10551 bei der Landeshypothekenanstalt in Klagenfurt, ist den „Sammelstellen“ binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes der Betrag von 22,700.000 S zu überweisen.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2018

Gesetzesnummer

20010358

Dokumentnummer

NOR40208672