Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten
Bundesgesetzblatt Nr. 57 aus 1949,
BG
Paragraph 2
16.03.1949
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Die wiederhergestellten Genossenschaften sind von Amts wegen mit dem im Zeitpunkte der Verschmelzung in Geltung gestandenen Statut in das Genossenschaftsregister einzutragen.
19.11.2018
20010356
NOR40208653