Absatz eins,Die Grundausbildung gliedert sich in die in der Anlage 1 ersichtlichen Lehrgegenstände im Umfang von 680 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten (unter Einrechnung der Zeiten für das Selbststudium, die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungen). Ein Lehrgang umfasst daher die Dauer von rund 17 Ausbildungswochen.