Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2018,
Vertrag - Vietnam
Paragraph 0
26.05.1995
27.03.1995
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Minister, Vorsitzenden des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2018,
Englisch
Das gegenständliche Übereinkommen ist gemäß seinem Art. römisch IV am 26. Mai 1995 in Kraft getreten.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und der Minister, Vorsitzender des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam, nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet;
in Bestätigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und ihren Völkern;
im festen Wunsche, diese Beziehungen zu intensivieren, den bilateralen Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern;
haben vereinbart, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu den folgenden Bedingungen einzurichten:
12.10.2018
20010338
NOR40208485