Absatz eins,Die Behörde kann jederzeit überprüfen, ob ein Fahrzeug, das in den Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/1629 fällt,
- Ziffer einsein gültiges Unionszeugnis oder ein gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes gültiges Schiffsattest (Rheinschiffsattest) mitführt,
- Ziffer 2den Angaben dieses Zeugnisses entspricht oder
- Ziffer 3eine offenkundige Gefahr für
- Litera adie an Bord befindlichen Personen,
- Litera bdie Umwelt oder
- Litera cdie Schifffahrt
darstellt.