Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen – Aufhebung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 146 aus 2018,
K
Artikel eins
02.10.2018
69/02 Arbeitsrecht
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes wurde das von der 8. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 5. Juni 1926 angenommene und von Österreich ratifizierte Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen (Kundmachung des Geltungsbereichs siehe Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1950,) anlässlich der 107. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz durch Beschluss vom 5. Juni 2018 aufgehoben.
03.10.2018
20010325
NOR40208235