Absatz eins,Um die Ziele des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu erreichen und in der Absicht, den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen und Herstellungsgeräten zu unterbinden, untersagt jede Vertragspartei die Ausübung der folgenden Tätigkeiten durch natürliche oder juristische Personen, es sei denn, diese Ausübung erfolgt aufgrund einer Lizenz oder gleichwertigen Genehmigung (im Folgenden „Lizenz") oder aufgrund eines Kontrollsystems, welche(s) von einer zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht erteilt beziehungsweise eingerichtet wurde:
- Litera adie Herstellung von Tabakerzeugnissen und Herstellungsgeräten und
- Litera bdie Einfuhr oder Ausfuhr von Tabakerzeugnissen und Herstellungsgeräten.