Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018,
V
Anlage eins /, m, 2,
01.09.2018
31.08.2021
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
Tritt teilweise klassenweise aufsteigend in Kraft vergleiche Art. römisch III Paragraph 2, Absatz 23, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2018,).
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) | |||||||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||||||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III) | ||||||
Deutsch |
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| 15-21 | (römisch eins) 2) | ||||||
Erste lebende Fremdsprache |
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| 12-18 | (römisch eins) 2) | ||||||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
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| 5-10 | (römisch III) | ||||||
Geographie und Wirtschaftskunde |
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| 7-12 | (römisch III) | ||||||
Mathematik |
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| 13-18 | (römisch II) 2) | ||||||
Geometrisches Zeichnen |
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| 2-5 | (römisch III) | ||||||
Biologie und Umweltkunde |
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| 7-12 | III | ||||||
Chemie |
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| 2-4 | (römisch III) | ||||||
Physik |
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| 5-9 | (römisch III) | ||||||
Musikerziehung Instrumentalmusik und Gesang Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | 30 3) | (römisch IV a) IV (römisch IV a) | ||||||
Technisches Werken 4) Textiles Werken 4) |
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| 7-12 | IV | ||||||
Bewegung und Sport |
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| 12-16 | (römisch IV a) | ||||||
Verbindliche Übungen | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) | |||||||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||||||||
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 5) | römisch III 6) | ||||||
Digitale Grundbildung | 0-2 | 0-2 | 0-2 | 0-2 | 2-47) | III6) | ||||||
sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 |
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Gesamtwochenstundenzahl | 29-32 | 30-33 | 31-33 | 34-37 | 125-133 |
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1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
7) Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 1 Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht (1. bis 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden). Die über 2 Wochenstunden hinausgehenden 1 oder 2 Wochenstunden sind nach dem schulautonomen Vertiefungslehrstoff zu unterrichten.
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe | ||||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III) | |||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (römisch eins) 1) | |||
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch eins) 1) | |||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 6 | (römisch III) | |||
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) | |||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch II) 1) | |||
Geometrisches Zeichnen | – | – | – | 2 | 2 | III | |||
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III | |||
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | (römisch III) | |||
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 | (römisch III) | |||
Musikerziehung Instrumentalmusik und Gesang Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | 30 2) | (römisch IV a) IV (römisch IV a) | |||
Technisches Werken 3) Textiles Werken 3) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch IV a) | |||
Verbindliche Übung |
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|
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| |||
Berufsorientierung |
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| x 4) | x 4) |
| römisch III 5) | |||
Digitale Grundbildung | - | x | x | - | x6) | III5) | |||
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 33 | 32 | 37 | 133 |
| |||
____________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6) In der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Der schulautonome Vertiefungslehrstoff findet keine Anwendung.
Wie Anlage A.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1…………………………………... | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
_______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III) |
Deutsch | 3 | 3 | 33 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (römisch III) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 4/2 | 5/5/2/- | 4/4/2/– |
| (römisch IV a) 2) |
Instrumentalmusik und Gesang | 2/- | 2/- | 2/-/-/- | 2/-/-/- | 29 1) | IV |
Bildnerische Erziehung | 2/6 | 2/6 | -/2/5/7 | -/2/4/6 |
| (römisch IV a) 2) |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 31 | 31 | 33 | 34 | 129 |
|
|
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| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
|
| 6 |
| 6 |
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| Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 135 |
| |||
___________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.
2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Musikerziehung” ist folgende Zeile einzufügen:
„Instrumentalmusik und Gesang 7) | – | (2) | (2) | 2 | 4/2 | IV“ |
Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:
7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1…………………….. | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Siehe Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.
Der Gegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.
Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.
Mensch und Gesellschaft
Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.
Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:
Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Für die weiteren Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Abschnitt anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.“
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Anmerkung 1: Ziffer 12, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018, lautet: „In Anlage A/m2 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird nach dem den Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht betreffenden Abschnitt eingefügt: ...“. Richtig wäre: „... nach dem den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik und Gesang betreffenden Abschnitt ...“.)
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.
Darüber hinaus:
Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
14.09.2018
10008568
NOR40207250