Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, m, 2,

Inkrafttretensdatum

01.09.2018

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Tritt teilweise klassenweise aufsteigend in Kraft vergleiche Art. römisch III Paragraph 2, Absatz 23, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2018,).

Text

Anlage A/m2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

Unterstufe

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins) 2)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins) 2)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch II) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

Instrumentalmusik und Gesang

Bildnerische Erziehung

3/2

2/–

2/5

3/2

2/–

2/5

4/2

2/–

2/6

4/2

2/–

2/6

30 3)

(römisch IV a)

IV

(römisch IV a)

Technisches Werken 4)

Textiles Werken 4)

 

 

 

 

7-12

IV

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-16

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Berufsorientierung

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch III 6)

Digitale Grundbildung

0-2

0-2

0-2

0-2

2-47)

III6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

29-32

30-33

31-33

34-37

125-133

 

___________________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.

4) Als alternativer Pflichtgegenstand.

5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

7) Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 1 Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht (1. bis 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden). Die über 2 Wochenstunden hinausgehenden 1 oder 2 Wochenstunden sind nach dem schulautonomen Vertiefungslehrstoff zu unterrichten.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins) 1)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins) 1)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

2

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II) 1)

Geometrisches Zeichnen

2

2

III

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

2

2

(römisch III)

Physik

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

Instrumentalmusik und Gesang

Bildnerische Erziehung

3/2

2/–

2/5

3/2

2/–

2/5

4/2

2/–

2/6

4/2

2/–

2/6

30 2)

(römisch IV a)

IV

(römisch IV a)

Technisches Werken 3)

Textiles Werken 3)

2

2

2

2

8

IV

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 4)

x 4)

 

römisch III 5)

Digitale Grundbildung

-

x

x

-

x6)

III5)

Gesamtwochenstundenzahl

31

33

32

37

133

 

____________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.

3) Als alternativer Pflichtgegenstand.

4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6) In der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Der schulautonome Vertiefungslehrstoff findet keine Anwendung.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen (Unterstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1…………………………………...

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

_______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

33

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(römisch III)

Physik

2

2

2

6

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musikerziehung *)

4/2

4/2

5/5/2/-

4/4/2/–

 

(römisch IV a) 2)

Instrumentalmusik und Gesang

2/-

2/-

2/-/-/-

2/-/-/-

29 1)

IV

Bildnerische Erziehung

2/6

2/6

-/2/5/7

-/2/4/6

 

(römisch IV a) 2)

Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

31

33

34

129

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

135

 

___________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.

2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).

bb) Wahlpflichtgegenstände

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Musikerziehung” ist folgende Zeile einzufügen:

„Instrumentalmusik und Gesang 7)

(2)

(2)

2

4/2

IV“

Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:

7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………..

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE:

Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

PHYSIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

MUSIKERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.

Der Gegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:

Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Allgemeiner Teil

Instrumentenspezifischer Teil

Klavier

Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole

Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)

Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole

Orgel

Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass

Gitarre

Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole

E-Gitarre

Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets

E- Bass

Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen

Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon

Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen

Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba

Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken

Schlagzeug

Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente

Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass

Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett

Akkordeon

Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken

Diatonische Harmonika

Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Volksharfe

Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Zither

Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen

Hackbrett

Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)

Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles

Vokalunterricht

Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

  1. Litera a
    Hören und Erfassen
  2. Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören
  3. Strichaufzählung
    intonieren
  4. Strichaufzählung
    Klänge differenziert wahrnehmen
  5. Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  6. Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  7. Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben
  8. Litera b
    Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
  9. Strichaufzählung
    grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
  10. Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  11. Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  12. Strichaufzählung
    differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
  13. Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  14. Strichaufzählung
    vom Blatt spielen/singen
  15. Strichaufzählung
    Literatur auswendig spielen/singen
  16. Strichaufzählung
    das gewählte Instrument stimmen (gilt für Zupfinstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, gestimmte Schlaginstrumente, Hackbrett)
  17. Litera c
    Interpretieren und Gestalten
  18. Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  19. Strichaufzählung
    Klänge instrumenten-/gesangsspezifisch gestalten
  20. Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  21. Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  22. Strichaufzählung
    improvisieren
  23. Strichaufzählung
    sich künstlerisch präsentieren
  24. Litera d
    Wissen und Reflektieren
  25. Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  26. Strichaufzählung
    Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden
  27. Strichaufzählung
    instrumenten-/gesangsspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  28. Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  29. Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten in einen instrumenten- /gesangsspezifischen Kontext stellen
  30. Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  31. Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

8. Semester

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Anmerkung 1)

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Abschnitt anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.“

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Anmerkung 1: Ziffer 12, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018, lautet: „In Anlage A/m2 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird nach dem den Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht betreffenden Abschnitt eingefügt: ...“. Richtig wäre: „... nach dem den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik und Gesang betreffenden Abschnitt ...“.)

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus:

Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2018

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40207250