Absatz eins,Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.
Informationstechnologie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 5
01.11.2019
50/04 Berufsausbildung
04.09.2018
20010296
NOR40207113