Die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme am Dialog gemäß Paragraph 123, Absatz 8, hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
- Litera aeinen Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung,
- Litera bden Tag, bis zu dem die Angebote bzw. Lösungsvorschläge eingehen müssen, die Anschrift bzw. die elektronische Adresse der Stelle, bei der sie einzureichen sind, sowie die Sprache, in der sie abzufassen sind,
- Litera cbeim wettbewerblichen Dialog den Termin und den Ort des Beginns der Dialogphase sowie die verwendete Sprache,
- Litera ddie Bezeichnung der Unterlagen, die gegebenenfalls zum Nachweis der Eignung oder der Anforderungen gemäß Paragraph 87, noch beizufügen sind und
- Litera edie im Verhältnis der ihnen zuerkannten Bedeutung festgelegten oder gegebenenfalls gereihten Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Ausschreibung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung enthalten sind.