Absatz eins,Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
Bundesvergabegesetz 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
BG
Paragraph 268
21.08.2018
BVergG 2018
97 Öffentliches Auftragswesen
Bauauftrag, Verlegearbeit, Arbeitsgemeinschaft
04.09.2018
20010295
NOR40206969