Bundesvergabegesetz 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
BG
Paragraph 41
21.08.2018
BVergG 2018
97 Öffentliches Auftragswesen
Aufträge können im Wege einer Innovationspartnerschaft vergeben werden, wenn ein Bedarf nach einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung besteht, der nicht durch den Erwerb von bereits auf dem Markt verfügbaren Waren, Bau- oder Dienstleistungen befriedigt werden kann.
Bauleistung
04.09.2018
20010295
NOR40206742