die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der in Anhang römisch eins genannten Tätigkeiten oder
Bundesvergabegesetz 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
BG
Paragraph 5
21.08.2018
BVergG 2018
97 Öffentliches Auftragswesen
Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, die einen der folgenden Vertragsgegenstände haben:
04.09.2018
20010295
NOR40206706