Absatz eins,Konzessionsverträge dürfen nur auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Laufzeit einer Konzession ist vom Auftraggeber in Abhängigkeit der von der Konzession umfassten Bau- oder Dienstleistungen festzulegen.
Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
BG
Paragraph 13
21.08.2018
28.02.2026
BVergGKonz 2018
97 Öffentliches Auftragswesen
Bauleistung
27.02.2026
20010294
NOR40206572