Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 3
29.08.2018
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989 anzuwenden. Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2018, tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist auf alle zum Zeitpunkt der Kundmachung der Verordnung noch nicht rechtskräftig veranlagten Fälle anzuwenden.
28.10.2020
10004643
NOR40206447