Absatz einsDie für die Verwendung einschlägige Lehrbefähigung oder sonstige einschlägige Befähigung.
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,
BG
Anlage eins /, 27,
01.09.2016
BDG 1979
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Eine der nachstehend angeführten Verwendungen und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Erfordernisse.
Verwendung | Erfordernis |
Lehrer an mittleren und höheren Schulen, soweit sie nicht die Erfordernisse für eine der Verwendungsgruppen L 2 oder eine höhere Verwendungsgruppe erfüllen |
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Ersatz
03.09.2018
10008470
NOR40206420