Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 27,

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

27. VERWENDUNGSGRUPPE L 3

Ernennungserfordernisse:

Eine der nachstehend angeführten Verwendungen und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Erfordernisse.

Verwendung

Erfordernis

Lehrer an mittleren und höheren Schulen, soweit sie nicht die Erfordernisse für eine der Verwendungsgruppen L 2 oder eine höhere Verwendungsgruppe erfüllen

  1. Absatz einsDie für die Verwendung einschlägige Lehrbefähigung oder sonstige einschlägige Befähigung.

 

  1. Absatz 2Die Erfordernisse des Absatz eins, werden ersetzt
    1. Litera a
      bei Lehrern für Werkerziehung, Instrumentenbau und rhythmisch-musikalische Erziehung an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik durch eine einschlägige Ausbildung gemeinsam mit einer vierjährigen Lehr- oder Berufspraxis;
    2. Litera b
      bei Lehrern für den praktischen Fachunterricht an Bundessportakademien durch eine dreisemestrige Ausbildung an Bundessportakademien gemeinsam mit einer vierjährigen facheinschlägigen Berufspraxis;
    3. Litera c
      bei Lehrern für den praktischen Fachunterricht an land- und forstwirtschaftlichen Schulen durch die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren Schule gemeinsam mit einer nach dem 18. Lebensjahr zurückgelegten dreijährigen Berufspraxis.

 

  1. Absatz 3Bei Lehrern für Religion an Stelle der Erfordernisse des Absatz eins, die Erfüllung der Erfordernisse des Paragraph 202, Absatz 3,

Schlagworte

Ersatz

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2018

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40206420