Absatz einsFür Überstunden gebührt
- Ziffer einsein Zuschlag von 50% oder
- Ziffer 2eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
Arbeitszeitgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2018,
BG
Paragraph 10,
01.09.2018
AZG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Akkordlohn, Stücklohn
21.08.2018
10008238
NOR40206202