Absatz eins,Die Fluggastdatenzentralstelle hat die in der PNR-Datenbank verarbeiteten Daten sechs Monate nach Übermittlung durch die Luftfahrtunternehmen zu depersonalisieren. Depersonalisierung nach diesem Bundesgesetz ist die Unkenntlichmachung jener Daten, mit denen die Identität eines Fluggastes unmittelbar festgestellt werden kann.