Kurztitel
UmsetzungsG-RL 2014/54/EU
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 119/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer FamilienangehörigerStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger
§ 3.Paragraph 3,
Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport benannt. Für die in Paragraph 2, genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Artikel 4, der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport benannt.