Kurztitel
Eigentümerkontrollverordnung 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 425/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 195/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2018,
Index
37/02 Kreditwesen; 57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Anlage 2 Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat
(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)
Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV 2016Anzeigeformular gemäß Paragraph 4, Absatz 2, EKV 2016
Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)